Selbst für kurze Momente nur verschlossen parken


Offen abgestellte Cabrios sind nicht versichert


Die Szene ist der Alptraum eines jeden, der ein Cabriolet sein eigen nennt: Ein Mann macht sich zu schaffen an einem offenen Wagen. Ob es sich dabei um den rechtmäßigen Fahrzeughalter handelt oder ob es ein Langfinger ist, läßt sich für Dritte häufig nicht beurteilen. Und selbst wenn - von einem Beobachter kann nicht unbedingt erwartet werden, daß er dem vermeintlichen Autodieb wie auch immer Einhalt gebietet.

Alle Türen, Fenster und das Dach schließen.
Wer ungebetene Besucher fernhalten, zumindestens behindern will, ist dazu verpflichtet, sein Dach zuzuklappen. Das aber macht kaum jemand, selbst dann nicht, wenn das Dach automatisch verschlossen werden kann. Fehlt dann aber etwas aus dem Auto, oder ist gar das ganze Auto weg, hat der Autobesitzer das Nachsehen.
Die Bedingungen einer Voll- wie TeilkaskoVersicherung verlangen, daß ein Auto beim Parken ordnungsgemäß verschlossen wird. Was das normalerweise bedeutet, ist klar: Alle Türen verriegeln, Schiebedach zu, Fenster hochdrehen, Kofferraum abschließen, Lenkradschloß einrasten lassen. Und beim Cabrio? Solange das Dach geschlossen ist, gibt es keine Mißverständnisse: Verriegeln wie sonst auch. Daß Langfinger böswillig ein Stoffdach aufschneiden können, ist Risiko der Versicherung - und drückt sich in einer entsprechend höheren Voll- und Teilkasko-Klasse aus. Offen aber wollen die Versicherungen von solchem Risiko nichts
mehr wissen. Ein offenes Cabriodach, so wird argumentiert, ist geradezu eine Einladung für Langfinger. Besitzer, die längere Zeit und unbeaufsichtigt offen parken,
gehen leer aus, wenn ihr Gefährt weg, etwas daraus verschwunden oder der Fahrzeuginnenraum verschandelt bzw. zerstört worden ist. Denn die Versicherer stellen sich auf den nachvollziehbaren Standpunkt, daß diejenigen Eigner, die ihr Fahrzeug quasi unverschlossen abstellen, grob fahrlässig handeln. Von etlichen Gerichten wie den Oberlandesgerichten Bonn und Stuttgart, wurde diese Meinung bereits höchstrichterlich bestätigt: Wer also sein Cabrio offen unbeaufsichtigt abstellt, hat im Ernstfall das Nachsehen, selbst wenn er nur kurz Brötchen holt.

Anmerkungen (per Email zugesandt)

Hallo,
 
Ich habe den Beitrag auf Eurer HP über den Versicherungsschutz offen abgestellter Cabrios gelesen. Im Gegensatz dazu habe ich bei Vertragsabschluß von meiner Vers. (Provinzial) die schriftl. Bestätigung bekommen, dass mein MX-5 als offenes Fahrzeug versichert ist und daher "alle Diebstahlschäden am und im Fahrzeug versichert sind" (keine Zusatzvereinbarung!).Ich würde darauf hinweisen, dass jeder mit SEINER Versicherung genau die Bedingungen abklären sollte, am besten schriftlich, um vor Überraschungen sicher zu sein.