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Bei nur zeitweiliger Nutzung des Autos, etwa wegen Stillegung im Winter oder
Nichtbedarf aus persönlichen und geschäftlichen Gründen, war bisher das periodische An-
und Abmelden bei den Kfz-Zulassungsstellen üblich. Mit der Einführung von sogenannten
Saisonkennzeichen für alle KfzArten ist dies schon seit dem 1. März 1997 überflüssig.
Obgleich mittlerweile Cabrios in der Wintertauglichkeit den Limousinen gleichkommen, oder
ein Wohnmobil nicht nur zur Sommerzeit Reisefreuden verschafft, pflegt man dennoch nicht
selten deren Stillegung im Winter. Das erforderte früher aufwendige Amtsgeschäfte in der
Zulassungsstelle sowie Versicherungsformalitäten, und dieselbe Prozedur wieder zwecks
Inbetriebnahme des Fahrzeugs im Frühjahr.
Dank der Ergänzung "Saisonkennzeichen" im Paragraphen 23 der
Straßenverkehrs-ZulassungsOrdnung (StVZO) ist dieses Verfahren erheblich erleichtert.
Jetzt wird der gewünschte Zeitraum, in dem das entsprechende Fahrzeug auf öffentlichen
Straßen genutzt werden soll, auf das Nummernschild geprägt. Dokumentiert wird die
Zuteilung des amtlichen Saisonkennzeichens von der Zulassungsstelle zugleich im
Fahrzeugschein und -brief.
Die zeitliche Festlegung gilt auch für die Folgejahre - gefahren werden darf das Auto
während des im Schild rechts eingeprägten Zeitraums, im Falle der Ziffern 03 und 06 also
von März bis Juni des Jahres und der Folgejahre.
Den Geltungszeitraum kann der Halter selbst bestimmen - rnindestens zwei, höchstens zehn
Monate. Fallen TÜV und AU in die Abmeldungszeit, müssen sie im ersten Monat der neuen
Geltungsperiode nachgeholt werden.
Selbstverständlich werden die Saisonkennzeichen nur als EuroNummernschilder ausgegeben,
und der Verkehrssicherheit wegen reflektierend. Da nun das lästige Abmelden im Winter
entfällt, kann der Fahrzeughalter einiges an Steuern und Versicherungen sparen. So
können eventuell einige hundert Mark auf der Habenseite verbucht werden. (autopress)
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