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Kein Pardon bei Unfall durch Glatteis
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Unfälle auf vereisten oder verschneiten Straßen enden nicht selten
vor dem Kadi, und dort haben Autofahrer, die leichtsinnig in die Sache hineingeschlittert
sind, schlechte Karten, wie die zusammengestellten Richtersprüche in einer auf Auto und
Straßenverkehr spezialisierten Zeitschrift beweisen. Das Oberlandesgericht Düsseldorf kam beispielsweise zu dem Schluss, dass ein Autofahrer, der seinen Wagen auf glatter Straße nicht rechtzeitig vor einer roten Ampel zum Stillstand bringen kann, wie ein Rotsünder zu bestrafen sei (Aktenzeichen: 5 Ss OWi 451/91). Dass sich Autofahrer auch darauf einstellen müssen, nicht nur auf offener Straße Glatteis vorzufinden, zeigt ein weiterer Fall. Selbst in einem Parkhaus muss er nämlich darauf eingestellt sein, dass der Untergrund glatt ist. Der Betreiber des betroffenen Hauses, befand das Landgericht Bielefeld, sei nicht verpflichtet, den Zustand von Stellplätzen und Wegen ständig zu kontrollieren (Aktenzeichen: 8 0 350/96). Ereignet sich der Unfall jedoch auf der Zufahrt zur Tiefgarage eines Wohnhauses, muss die Hausverwaltung dafür gerade stehen, da Aufassung des Amtsgerichts Hildesheim zu ihren Aufgaben gehört, für eine immer befahrbare Zufahrt zu sorgen (Aktenzeichen: 36 C 2155796-16). Hingegen kann sich ein Verkehrsteilnehmer darauf verlassen, dass die Glätte auf allen Straßen mit Hilfe von Streusalz bekämpft wird: Nach einem Urteil des Bundesgerichtshof beschränkt sich die Verkehrs-Sicherungspflicht der Kommunen auf gefährliche und verkehrswichtige Stellen (Aktenzeichen: 111 ZR 14/88). Teuer kann es aber auch werden, wenn ein Autofahrer zum Heizlüfter greift, um seinen Wagen abzutauen. Fängt das Fahrzeug dabei Feuer, entschied das Oberlandesgericht Hamm, braucht die KaskoVersicherung keinen Pfennig zu zahlen (Aktenzeichen: 20 U 216796). (mpd) |